Spenden & Zustiftungen
Helfen Sie uns helfen. Und nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, die das seit 2007 erweiterte Stiftungsrecht Ihnen bietet:
- So können Spenden und Zustiftungen in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden bzw. bei Unternehmen 4 Promille der Umsätze zzgl. der gezahlten Löhne und Gehälter. Hierbei wird nicht mehr zwischen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken unterschieden.
- Geleistete Spenden und Zustiftungen können unbegrenzt vorgetragen werden. Nicht geltend gemachte Zuwendungen können somit in den Folgejahren von der Steuer abgesetzt werden.
- Darüber hinaus können Zustiftungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1 Mio. Euro (je Ehegatte) über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt abgesetzt werden.
- Es empfiehlt sich im Einzelfall die Rücksprache mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Und so können Sie helfen:
Spenden
Spenden dienen der kurzfristigen Umsetzung des Stiftungszwecks. Sie müssen bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.
Zustiften
Wenn Sie die Arbeit der Arnold-Janssen-Solidaritätsstiftung nachhaltig unterstützen möchten, entscheiden Sie sich am besten für eine Zustiftung. Zustiftungen sind zum dauerhaften Verbleib im Stiftungsvermögen bestimmt. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden hier ausschließlich die Zinserträge des Stiftungskapitals eingesetzt. Weil diese sich vorausberechnen lassen, ermöglichen Zustiftungen mehr Planungssicherheit bei der Förderung von Hilfsprojekten.
Eintrag im Stifterverzeichnis
Zustifter, die die Arnold-Janssen-Solidaritätsstiftung mit Zustiftungen ab 500,– Euro unterstützen, erhalten auf Wunsch einen Eintrag im Stifterverzeichnis.
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