Jubiläen & Erbschaften

Ein Jubiläum, etwa ein runder Geburtstag oder Hochzeitstag, ist eine gute Gelegenheit, anderen die Arbeit der Arnold-Janssen-Solidaritätsstiftung zu empfehlen. Sollten Sie derlei in Erwägung ziehen, beraten wir Sie gerne.

Falls Sie dies wünschen, helfen wir bei der Organisation und Abwicklung von Sammelspenden. Es ließe sich zum Beispiel ein Stichwort vereinbaren, unter dem jeder Spender einem konkreten Projekt einen Geldbetrag zuwenden könnte. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die fristgerechte Zusendung von Spendenbescheinigungen.

Wer helfen möchte, das Andenken und die Anliegen des heiligen Arnold Janssen über das eigene Leben hinaus zu sichern, kann sein Erbe ganz oder in Teilen der Arnold-Janssen-Solidaritätsstiftung überlassen, etwa in Form einer testamentarischen Verfügung.

Wer selbst geerbt hat und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren weitergeben möchte, kann rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen, die bei Spenden und Zustiftungen gewährt werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder zu anderen Themen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
 
 
Arnold Janssen Solidaritätsstiftung Goch
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